Führungskräfte des Ortsverbandes
Auf den folgenden Seiten, werden die Funktionsträger des Ortsverbandes vorgestellt.
OV Stab
Der OV-Stab ist die Leitungsgruppe eines Ortsverbandes (OV) des Technischen Hilfswerks. Er unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei der Leitung des Ortsverbandes und stellt die THW-Struktur des OV dar.
Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatern liegt bei zehn Personen. Je nach Größe des Ortsverbandes kann die Stärke allerdings zwischen 5 und 15 variieren. Im ersteren Fall sind die Positionen des OB, stv. OB, AB, SM und VwBe zu besetzen und alle anderen Funktionen werden in Zusatzfunktion übernommen. Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK-OV-Stab), welcher unter der Leitung des stellvertretenden Ortsbeauftragten steht..
Technischer Zug
Der Technische Zug des Technischen Hilfswerks ist die Basiseinheit des THW. Jeder Ortsverband hat mindestens einen, mitunter jedoch auch mehrere. Jeder Technische Zug (TZ) besteht aus dem Zugführer (ZF) mit seinem Zugtrupp (ZTr) und einer Bergungsgruppe (B) sowie einer Fachgruppe (FGr.). Ob zusätzlich zur 1. Fachgruppe eine weitere disloziert wird, hängt von den Erfordernissen im konkreten Einzelfall ab.
Der Zugführer führt den Technischen Zug und wird von seinem Zugtrupp organisatorisch unterstützt. Ihm unterstehen die Bergungs- und Fachgruppen, die wiederum von den Gruppenführern geleitet werden. Die Fachgruppen sind in Trupps gegliedert, denen ein Truppführer vorsteht.
Der Ortsverband Waldshut-Tiengen besitzt neben dem Standard Zugtrupp und Bergungsgruppe, die Fachgruppe Notversorgung (FGr. N) und Notinstandsetzung und die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen (FGr. WP)
Helfersprecher
Der Helfersprecher (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfer kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand.