Funkrufnamenregelung des THW (THW-FuRnR)
1 Grundsatz
Die Funk-Rufnamen-Regelung (FuRnR) des THW ist für das gesamte THW verbindlich. Ausgenommen ist der Sprechfunkverkehr im Binnen- und See-Funkverkehr (UKW-Sprechfunk im Schiffsverkehr). Durch diese Regelungen werden die Einheitlichkeit der Funk-Rufnamen und die taktische Erkennbarkeit von THW-Einheiten, -Teileinheiten, -Führungsstellen, -Fahrzeugen und Personen im Sprechfunk THW-intern und mit Dritten gewährleistet.
Jede THW-Einheit, -Teileinheit, Feststation, jedes Fahrzeug und jede Führungskraft sind gemäß der FuRnR verbindlich zu benennen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der THW-Leitung bzw. bei temporärem Bedarf im Einsatz, der jeweiligen THW-Führungsstelle.
Die komplexe Struktur sowie die Einsatztaktik des THW erfordern umfangreiche Hinweise zur Umsetzung der Funk-Rufnamen-Regelung.
Die Funkrufnamen sind den jeweils entsprechenden Führungsstäben, Leitstellen, Stäben, etc. der Bedarfsträger und Partner-Organisationen bekannt zu geben. Die Einführung des Digitalfunks erfordert eine zentrale Koordinierung der Funkrufnamen sowie dessen Einhaltung.
2 Zusammensetzungen des Funk-Rufnamens
2.1 Kennwort für das THW
Das Kennwort für das THW lautet für alle Frequenzbereiche HEROS.
2.2 Funkverkehrskreiskennungen
Für das THW gilt als Funkverkehrskreiskennung nur der Ortsname der THW-Dienststelle bzw. der THW-Führungsstelle. Weitergehende Bezeichnungen sind nicht zulässig.
2.3 Taktische Einheit / Dienststelle
Die 1. und 2. Ziffer beschreiben die taktische Einheit bzw. die Dienststelle.
2.4 Kfz- / Personenkennung
Die 3. und 4. Ziffer beschreiben die Kfz- und Personenkennung.
2.5 Sonstiges
Sind in einem Funk-Rufnamen die Ziffernfolgen (00) vorhanden, werden diese nicht mitgesprochen.
3 Taktische Einheiten
3.1 Der Technische Zug und die Fachgruppen
3.1.1 Technischer Zug
Der Funk-Rufname des 1. Technischen Zuges (TZ) im OV ist gleichzeitig der Funk-Rufname des Zugtrupps bzw. der Zugbefehlsstelle im Einsatz.
Beispiel: | TZ im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen21 / 00 |
Auch der zweite im Ortsverband dislozierte TZ erhält den Funk-Rufnamen für den Zugtrupp, die Zugbefehlsstelle im Einsatz sowie den 2. TZ selbst.
Beispiel: | 2.TZ im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 26 / 00 |
Im Ausnahmefall ist im Ortsverband ein dritter TZ disloziert. Es gelten die gleichen Regelungen, wie für den 1. und 2. TZ.
Beispiel: | 3.TZ im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 46 / 00 |
3.1.2 Bergungsgruppen 1 des Technischen Zug
Der Funk-Rufname der Bergungsgruppe 1 (B1) ist gleichzeitig der Funk-Rufname einer möglichen Befehlsstelle der Gruppe im Einsatz.
Beispiel: | B 1 im 1.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 22 / 00 |
B 1 im 2. TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 27 / 00 | |
B 1 im 3. TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 47 / 00 |
Die Regelung für die B1 mit Abstütz-System-Holz (ASH) hat sich nicht bewährt, weshalb sie ersatzlos entfällt.
3.1.3 Bergungsgruppe 2 im Technischen Zug
Der Funk-Rufname der Bergungsgruppe 2 (B2) ist gleichzeitig der Funk-Rufname einer möglichen Befehlsstelle der Gruppe im Einsatz. Die Unterscheidung in die Typen A und B spiegelt sich auch in der Funk-Rufnamen-Regelung wieder.
Die Flexibilisierung der StAN wurde in der FuRnR-Übersicht Rechnung getragen.
Beispiel: | B2 (A) im 1. TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 24 / 00 |
B2 (A) im 2. TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 28 / 00 | |
B2 (A) im 3. TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 48 / 00 |
3.2 Fachgruppen
Grundsätzlich erhalten die Fachgruppen als taktische Einheit den Funk-Rufnamen unabhängig vom benutzten Fahrzeug. Nachfolgend werden die Möglichkeiten aufgelistet.
3.2.1 Fachgruppen im Typen A und B
Beispiel: | FGr W (A) TZ Konstanz HEROS Konstanz 36 / 00 |
FGr R (A) TZ Laufenburg (Radlader) HEROS Laufenburg 41 / 00 |
3.2.2 Fachgruppen ohne Typisierung
Beispiel: | FGr WP TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 38 / 00 |
3.3 Fachgruppe Logistik
Die Fachgruppe Logistik (FGr Log) verwendet als gesamte Einheit einen Funk-Rufnamen. Dieser ist unabhängig vom verwendeten Fahrzeug. Bei getrennt disloziertem Trupp Logistik-Material (Tr Log-M) und Trupp Logistik-Verpflegung (Tr Log-V) eines Geschäftsführerbereichs (GFB) erhält die Einheit die Funkverkehrskreiskennung des Trupps Logistik-Führung (Tr Log-Fü).
3.3.1 Dislozierung der Trupps an einem Standort
Beispiel: | FGr Log im GFB Name HEROS Name 61 / 00 |
Tr Log-Fü FGr Log im GFB Name HEROS Name 62 / 00 | |
Tr Log-M FGr Log im GFB Name HEROS Name 63 / 00 | |
Tr Log-V FGr Log im GFB Name HEROS Name 64 / 00 |
3.3.3 Sonderformen und Logistik-Stellen
Über die STAN-Regelungen hinaus ergibt sich im Einsatz ein zusätzlicher Bedarf, um den Logistikeinsatz funkseitig abarbeiten zu können.
Beispiel: | Trupp Logistik-Verbrauchsgüter HEROS Name 65 / 00 |
Logistikstützpunkt HEROS Name 66 / 00 | |
Versorgungsstelle Verpflegung HEROS Name 67 / 00 | |
Versorgungsstelle Materialerhaltung HEROS Name 68 / 00 | |
Versorgungsstelle Verbrauchsgüter HEROS Name 69 / 00 |
3.4 Fachgruppe Führung / Kommunikation
Die Fachgruppe Führung/Kommunikation (FGr FK) führt als taktische Einheit einen Funk-Rufnamen. Dieser ist unabhängig vom verwendeten Fahrzeug. Es wird zwischen den Typen A und B unterschieden. Die einzelnen Trupps werden nicht gesondert als Teil-Einheit angesprochen. Ausgenommen hiervon ist der Weitverkehrstrupp (WVTr). Der Weitverkehrsführungstrupp (WVFüTr) ist nur optional im Einsatz existent und erhält keinen eigenen Funk-Rufnamen.
Beispiel: | FGr FK Villingen-Schwenningen HEROS Villingen-Schwenningen 16 / 00 |
FGr FK Typ B HEROS OV-Name 17 / 00 | |
WVTr FGr FK HEROS OV-Name 19 / 00 |
3.5 Örtliche Gefahrenabwehr
Sofern Einheiten der Örtlichen Gefahrenabwehr (ÖGA) vorhanden sind, kann ein entsprechender Funk-Rufname zugewiesen werden, sofern sich die Funkrufnamen nicht aus der beigefügten Übersicht ergeben. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der entsprechenden ÖGA.
4 Fahrzeuge
4.1 Technischer Zug
4.1.1 Mannschaftstransportwagen im Zugtrupp
Grundsätzlich ist in jedem Zugtrupp ein Mannschaftstransportwagen (MTW) vorhanden. Der Funk-Rufname findet nur Anwendung auf die in der STAN definierten Fahrzeugtypen. Dieser Funk-Rufname ist unabhängig vom Auftrag (z.B. Einsatz für eine FGr, MTW mit THV-Satz).
Beispiel: | MTW im 1.TZ im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 21 / 10 |
MTW im 2.TZ im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 26 / 10 | |
MTW im 3.TZ im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 46 / 10 | |
MLW I als MTW im ZTr HEROS OV Waldshut-Tiengen 21 / 31 |
4.1.2 Gerätekraftwagen I der Bergungsgruppe 1
Jede Bergungsgruppe 1 (B1) verfügt über einen Gerätekraftwagen I (GKW I). Eine Unterscheidung zwischen der STAN-Ausstattung und den Übergangslösungen ist aus taktischen Gründen nicht erforderlich.
Beispiel: | GKW I im 1.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 22 / 51 |
GKW I im 2.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 27 / 51 | |
GKW I im 3.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 47 / 51 |
4.1.3 Gerätekraftwagen II / Mehrzweckkraftwagen der Bergungsgruppe 2
In den Bergungsgruppen 2 (B2) finden sich sowohl Gerätekraftwagen II (GKW II) als auch Übergangslösungen für den GKW II (GKW II Ügl). Auf Grund des taktisch unterschiedlichen Einsatzwertes der GKW II ist diese Unterscheidung erforderlich.
Neben den GKW II sind Mehrzweckkraftwagen (MzKW) im Einsatz.
Beispiel: | GKW II Ügl im 1.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Dortmund 24 / 53 |
GKW II Ügl im 2.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 28 / 53 | |
MzKW im 1.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 25 / 54 | |
MzKW im 2.TZ Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 29 / 54 |
4.2 Fachgruppen
4.2.1 Mannschaftslastwagen (MLW)
Mannschaftslastwagen werden gem. STAN in fünf Gruppen eingeteilt:
MLW I | hierbei handelt es sich ausschließlich um ehemalige Instandsetzungstruppkraftwagen der Instandsetzungszüge des KatS oder unmittelbar vergleichbare Fahrzeuge mit folgenden Bedingungen: LKW, 2 t Nutzlast, 1 + 6 Sitzplätze, Pritsche und Plane |
MLW II | FGr Log Dortmund HEROS Dortmund 63 / 32 hierbei handelt es sich ausschließlich um Mercedes Benz Unimog mit folgenden Bedingungen: LKW, 2 t Nutzlast, 1 + 2 Sitzplätze, geländegängig, Pritsche und Plane |
MLW III | hierbei handelt es sich ausschließlich um ehemalige Mannschaftskraftwagen der Bergungszüge des KatS oder unmittelbar vergleichbare Fahrzeuge: LKW, 3 t Nutzlast, Doppelkabine, 1 + 6 Sitzplätze, geländegängig, Kofferaufbau |
MLW IV | als LKW, 3 t Nutzlast, Doppelkabine, Pritsche und Plane, 1 + 6 Plätze, geländefähig |
MLW V | als LKW, 1,2 t Nutzlast, 1 + 5 Sitzplätze |
4.2.2 Mannschaftstransportwagen
Neben den MTW im Zugtrupp gibt es weitere MTW bei den OV oder in FGr. folgende Festlegungen gelten grundsätzlich:
Beispiel: | MTW OV HEROS Waldshut-Tiengen 86 / 25 |
Über diese Festlegungen hinaus erfolgt eine grundsätzliche Verwendung der Nummern entsprechend dem Bedarf an Ziffern für die vorhandenen MTW.
4.2.3 Lastkraftwagen (LKW)
LKW werden in zwei Kategorien unterschieden. Die Einteilung erfolgt entsprechend der Nutzlast.
LKW mit Ladebordwand (Lbw) werden getrennt mit der Ziffer 43 belegt.
Beispiel: | LKW Lbw FGr WP Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 38 / 43 |
4.2.4 Lastkraftwagen Ladekran (LKW Lkr)
Die Kategorisierung erfolgt an Hand des Hubmomentes des Ladekrans und der besonderen Geländegängigkeit.
Beispiel: | LKW Lkr FGr W (A) Name HEROS Name 36 / 46 |
4.2.5 Lastkraftwagen-Kipper (LKW-K) mit und ohne Ladekran (LKW-K Lkr)
Lastkraftwagen-Kipper ohne Ladekran werden an der Nutzlast unterschieden, die mit Ladekran am Hubmoment des Ladekrans.
Beispiel: | LKW-K Lkr 60 kNm FGr Log Name HEROS Name 63 / 63 |
4.2.6 Wechselladefahrzeuge
Grundsätzlich wird zwischen Hakensystem, mit und ohne Lkr, und Wechselpritschensystem unterschieden.
4.2.7 Bergungsräumgeräte
Entsprechend der Typisierung der Fachgruppen erfolgt eine Unterscheidung der Bergungsräumgeräte (BRmG). Alle weiteren Baumaschinen fallen unter die Ziffer
Beispiel: | BRmG Radlader FGr R (A) Laufenburg HEROS Laufenburg 41 / 72 |
4.2.8 Sonstiges
Unter sonstige Gerätewagen (GW) werden alle Fahrzeuge zusammengefasst, die neben dem reinen Personentransport auch Gerätschaften und Werkzeug mit festgelegter Zielrichtung als festen Bestandteil der Ausstattung transportiert.
Beispiel: | GW FGr FK Name HEROS Name 16 / 56 |
Beleuchtungskraftwagen werden, sofern nicht einer FGr Beleuchtung zugeordnet, grundsätzlich dem jeweiligen OV zugeordnet. Eine gesonderte ÖGA-Zuweisung erfolgt nicht. Beleuchtungskraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die dem Ausleuchten des Einsatzraumes dienen. Sie verfügen mindestens über eine eigenständige, vom Bordnetz unabhängige Stromversorgung (mind. 230V) und einem Leuchtenträger, der auf einem hydraulischen oder pneumatischen Schiebemast montiert ist.
Alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge, die keiner Kategorisierung zugeordnet werden können, erhalten die Ziffer 77 (Kfz) bzw. 78 (Fz).
Beispiel: | Krad OV Name HEROS Name .. / 77 |
4.2.9 Wasserfahrzeuge
Wasserfahrzeuge erhalten grundsätzlich keinen Funk-Rufnamen zugewiesen. Ausgenommen hiervon sind solche Wasserfahrzeuge, die ein fest eingebautes Funkgerät haben. Der Binnen- und See-Funkverkehr wird von der FuRnR nicht erfasst.
Beispiel: | MzAB FGr W (A) Name HEROS Name 36 / 81 |
4.3 Fachgruppe Führung / Kommunikation
Die FGr FK wird grundsätzlich entsprechend der Typisierung unterschieden. Eine Unterscheidung wird innerhalb der einzelnen Trupps vorgenommen.
4.3.1 Führungstrupp
Beispiel: | FüKW FGr FK OV Name HEROS Name 16 / 11 |
4.3.2 Führungs- und Kommunikationstrupp
Beispiel: | FüKomKW FGr FK OV Name HEROS Name 16 / 12 |
4.3.3 Fernmeldetrupp
Beispiel: | FmKW FGr FK OV Name HEROS Name16 / 13 |
4.3.4 Weitverkehrstrupp
Beispiel: | Pkw gl WVTr FGr FK OV OV Name HEROS OV-Name 19 / 16 |
MastKW WVTr FGr FK OV Name HEROS OV-Name 19 / 17 | |
Anh WV-Kabine FGr FK OV Name HEROS OV-Name 19 / 18 |
4.4 Personenrufnamen
4.4.1 Einsatzstruktur - Führungsfunktionen
Alle Führer von taktischen Einheiten erhalten einen persönlichen Funk-Rufnamen, ebenso deren Vertreter. Der Funk-Rufname setzt sich in diesen Fällen zusammen aus der Kennung der taktischen Einheit und der Ziffer 91 (GrFü, ZFü, Fü …) bzw. 92 (Stv von 91).
Der S6 / FmFü und der LogFü sind Führungsfunktionen mit bedeutender taktischer Stellung.
Beispiel: | GrFü FGr Bel (B) Dortmund HEROS Dortmund 34 / 91 |
ZFü TZ Dortmund HEROS Dortmund 21 / 91 | |
stv GrFü FGr R (A) Dortmund HEROS Dortmund 41 / 92 | |
S 6 / FmFü FGr FK Dortmund HEROS Dortmund 16 / 98 |
4.4.2 Einsatzstruktur – sonstige Funktionen
Technische Berater sind keine Führungsfunktionen in der Einsatzstruktur, jedoch handelt es sich um besondere Funktionen, welche über einen eigenen Funk-Rufnamen verfügen müssen.
4.4.3 THW-Struktur
Grundsätzlich erhalten nur die Dienststellenleiter und deren Vertreter einen persönlich zugeteilten Funk-Rufnamen. Die Fachberater erhalten aus einsatztaktischen Gründen einen eigenen Funk-Rufnamen. Weitere Funk-Rufnamen sind innerhalb der THW-Struktur nicht erforderlich.
4.5 Dienststellen
4.5.1 Ortsverband
Beispiel: | Feststation im OV Waldshut-Tiengen HEROS Waldshut-Tiengen 86 / 00 |
Pkw des OV Name HEROS Name 86 / 21 |
4.5.2 Geschäftsstelle
Feste Funkrufnamen werden nur vergeben, sofern Funkgeräte in den Fahrzeugen vorhanden sind bzw. eine Feststation vorhanden ist.
4.5.3 Landesverband
Für die Dienststellen der Landeverbände gelten folgende Regelungen.
Beispiel: | LV Baden-Württemberg HEROS Stuttgart 84 / 00 |
4.5.4 THW-Bundesschulen
Feste Funkrufnamen werden nur vergeben, sofern Funkgeräte in den Fahrzeugen vorhanden sind bzw. eine Feststation vorhanden ist. Beide Schulen führen im Funk-Rufname immer der Zusatz „Schule“, um die Sprechfunkbetriebsstellen von denen der beiden OV unterscheiden zu können.
4.5.5 THW-Logistikzentrum Heiligenhaus
Feste Funkrufnamen werden nur vergeben, sofern Funkgeräte in den Fahrzeugen vorhanden sind bzw. eine Feststation vorhanden ist.
Beispiel: | Feststation Log H HEROS Heiligenhaus 89 / 00 |
LKW 7 t Log H HEROS Heiligenhaus 89 / 41 | |
Sattel-Kfz Log H HEROS Heiligenhaus 89 / 68 |
THW – Zentrum für Auslandslogistik
Feste Funkrufnamen werden nur vergeben, sofern Funkgeräte in den Fahrzeugen vorhanden.
4.5.6 THW-Leitung
Mit Einführung des Digitalfunks wird bei der THW-Leitung die Taktisch-Technische-Betriebsstelle (TTB-THW) eingerichtet werden.
5 Kennzeichnung von THW-Führungsstellen im Einsatz
Die folgenden Regelungen finden nur im Einsatz Anwendung. Vorausplanungen sind nicht zulässig, da die Anwendung dieser Regelung im Einsatzfall flexibel erfolgen muss.
5.1 Kennwort
Das Kennwort für die THW-Führungsstelle (THW-FüSt) lautet HEROS, unabhängig vom Bedarfsträger.
5.2 Funkverkehrskreiskennung
Als Funkverkehrskreiskennung wird das Schadensgebiet, Ortsname oder Standort der THW-FüSt verwendet.
5.3 Ziffern
Beim Einsatz einer THW-FüSt als (TEL) / EAL / UEAL / BR / FL im Schadensgebiet wird immer die Ziffer 10 verwendet.
Beim Einsatz mehrerer THW-FüSt als EAL, die wiederum UEAL im Schadensgebiet bilden, werden die Ziffern 10 – 15 für die EAL und -- / 1 – 9 für die UEAL verwendet.
Der Aufbau erfolgt hierarchisch entsprechend der jeweiligen Führungsstruktur.
6 Sonstiges
6.1 Funkgeräte und Funkrufnamen
Jede Sprechfunkbetriebsstelle erhält nur einen Funk-Rufnamen zugeteilt. Sofern ein persönlicher Funk-Rufname zugeteilt wurde, ist dieser unabhängig vom benutzten Funkgerät zu verwenden. Ansonsten hat der funktionsbezogene Funk-Rufname Vorrang vor den folgenden Regelungen.
6.2 Analogfunkgeräte
6.2.1 Handfunkgeräte 2-m Band
THW-Dienststellen, außer OV 100 – 169, Ortsverbände 200 – 299
6.2.2 Handfunkgeräte 4-m Band
THW-Dienststellen, außer OV 170 – 179, Ortsverbände 300 – 349
6.2.3 Koffergeräte 4-m Band
THW-Dienststellen, außer OV 180 – 199, Ortsverbände 350 – 399
6.3 FMS-Kennung
Findet in einem Stadt-/Landkreis bzw. einem Leitstellen-Bereich ein Funkmeldesystem (FMS) Anwendung, können in diesem Bereich an das FMS angepasste FuRn verwendet werden. Soweit sich mehrere OV im selben Bereich befinden, ist eine gemeinsame Abstimmung der FMS-Kennungen mit der Leitstelle erforderlich.
Die FMS-Kennung darf jedoch nur in diesem Bereich verwendet werden. Sie ersetzt grundsätzlich nicht den THW-FuRn gemäß FuRnR.
Bei Verlassen des Leitstellen-Verkehrskreises gilt der THW-FuRn gemäß FuRnR.
Da die Leitstellen bundesweit sehr unterschiedliche Systeme und Verfahren haben, kann eine einheitliche Regelung hier nicht vorgegeben werden.
6.4 Digitalfunkgeräte
Die Regelungen unter Ziffer 6.2 finden ebenfalls Anwendung auf die Digitalfunktechnik, es gelten nachfolgende Kennungen. Die Regelungen aus Ziffer 4.5 bleiben unberührt.
6.4.1 Handheld Radio Terminal (HRT)
THW-Dienststellen, außer OV 100 – 169, Ortsverbände 200 – 299
6.4.2 Mobile Radio Terminal (MRT)
MRT werden ausschließlich in Fahrzeugen eingebaut, weshalb in allen Fällen die reguläre FuRnR anzuwenden ist.
6.4.3 Mobile Radio Terminal (MRT-K)
THW-Dienststellen, außer OV 170 – 199, Ortsverbände 300 – 399
6.4.4 Fixed Radio Terminal (FRT)
FRT werden als Geräte in Feststationen eingesetzt. Über die FuRnR hinaus sind keine weiteren Regelungen erforderlich.
6.5 Operativ-Taktische Adresse von Digitalfunkgeräten
Der AK V hat für die Operativ-Taktische Adresse (OPTA) festgelegt. Dem THW bleibt ausreichend Spielraum, um die FuRnR entsprechend einbinden zu können.
6.6 Großstadtregelung
Befinden sich in einer Stadt mehrere THW-Ortsverbände, bestehen für die Kennzeichnung mehrere Möglichkeiten. Die Großstadtregelung ist nicht für den Bereich Dortmund anwendbar.