Für alle aktiven Helferinnen und Helfer sind sie zu Jahresbeginn obligatorisch - die Unterweisungen zum Dienst im Technischen Hilfswerk. Ein Mal pro Jahr muss die Mannschaft zum allgemeinen und speziellen Arbeitsschutz, zum Umgang mit Fahrzeugen und Gefahrstoffen geschult werden. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden diese Unterweisungen natürlich online statt.
Teil des so genannten "allgemeinen Arbeitsschutzes" sind etwa Maßnahmen der Ersten Hilfe, die vorbeugende Brandbekämpfung, Standorte von Feuerlöschern und weitere Dinge des Arbeitsschutzes. Der "spezielle Arbeitsschutz" hingegen bezieht sich auf Inhalte, die auch während der Fachausbildungen vermittelt werden. Sie umfassen etwa den Umgang mit Kettensägen, die Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen und vieles mehr.
Im Anschluss an diese Unterweisungen wurde durch Kraftfahrausbilder Torsten Wegner noch eine weitere Belehrung nach der Kraftfahr-Dienstvorschrift vorgenommen. Alle Helferinnen und Helfer, welche zum Führen von THW-Fahrzeugen berechtigt sind, müssen auch diese Schulung einmal pro Jahr mitmachen, um ihre Qualifikation zum Fahren von blauen Fahrzeugen nicht zu verlieren.