Die Helfersprecher
Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher wenden.
2. Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
3. Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
- Berufung und Abberufung von Führungskräften,
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen,
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte,
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung,
- Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten.
4. Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.
Der Helfersprecher wird von den Helfern seines Ortsverband gewählt.
Helfersprecher ist eine Zusatzfunktion.
Die Helfersprecher
Christoph Brunner
E-Mail:
christoph.brunner(at)thw-waldshut-tiengen.de
Martin Rutschmann
E-Mail:
martin.rutschmann(at)thw-waldshut-tiengen.de